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Mieter:
Vorname: __________
Nachname: __________
Adresse: __________
Telefonnummer: __________
E-Mail: __________

und
Vermieter:
Vorname: __________
Nachname: __________
Adresse: __________
Telefonnummer: __________
E-Mail: __________

wird folgender Mietvertrag geschlossen:

1. Gegenstand des Mietvertrags
Der Mieter mietet vom Vermieter die folgende Wohnung:
Anschrift: __________
Größe: __________ m²
Zahl der Zimmer: __________
ab dem: __________
zum Preis von: __________ EUR monatlich zzgl. Nebenkosten.
Die Nebenkosten sind in Höhe von: __________ EUR monatlich zu zahlen.
Die Miete ist am: __________ jeden Monats fällig.
Die Mietdauer beträgt: __________ Jahre.
Die Kündigungsfrist beträgt: __________ Monate zum jeweiligen Monatsende.

2. Zweckbestimmung
Die Wohnung darf nur vom Mieter und dessen Angehörigen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches als Wohnung genutzt werden.
Die Wohnung ist nicht als Büro, Praxis o.ä. zu nutzen. Im Fall einer Vermietung an Dritte ist der Vermieter vorab zu informieren und seine Zustimmung einzuholen.

3. Rauchen und Haustiere
In der Wohnung ist das Rauchen untersagt.
Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt. Im Falle einer Ausnahmegenehmigung durch den Vermieter ist dieser vorab darüber in Kenntnis zu setzen.

4. Zustand der Wohnung
Die Wohnung wird in dem Zustand übergeben, in dem sich die Wohnung bei Vertragsschluss befindet.
Gegenstände des täglichen Gebrauchs wie z.B. Toilettenpapier, Geschirrspülmittel etc. müssen vom Mieter selbst beschafft werden.

5. Beschädigungen
Der Mieter haftet für von ihm, seinen Angehörigen oder von Dritten im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches verursachte Schäden an der Wohnung und den Einrichtungsgegenständen. Dies gilt auch, soweit die Schäden durch Dritte verursacht wurden, denen der Mieter die Wohnung überlassen hat.

6. Übergabe / Rückgabe
Die Wohnung wird dem Mieter ab dem: __________ überlassen. Die Rückgabe der Wohnung erfolgt spätestens am: __________.
Bei der Rückgabe der Wohnung ist diese in dem Zustand zu übergeben, in dem sie bei der Übergabe an den Mieter war.
Bei schuldhafter Nichteinhaltung der Räumungsfrist wird eine Vertragsstrafe in Höhe von: __________ EUR fällig.

7. Nutzung der Wohnung
Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung pfleglich zu behandeln. Bei Nichteinhaltung hat der Mieter die entstandenen Kosten zu tragen.

8. Parkplätze / Garagen
Parkplätze / Garagen können gesondert angemietet werden.

9. Betriebskosten / Nebenkosten
Die Betriebskosten werden je nach Verbrauch abgerechnet.

10. Abnahme
Die Abnahme der Wohnung erfolgt durch den Vermieter. Die Kosten der Abnahme trägt der Mieter.

11. Wohnungsgröße
Die Wohnungsgröße entspricht der im Grundriss angegebenen Größe.

12. Wohnungseinrichtung
Die Wohnungseinrichtung entspricht der im Angebot angegebenen Einrichtung.

13. Schlüssel
Der Mieter erhält: __________ Schlüssel.
Der Verlust eines Schlüssels wird mit: __________ EUR berechnet.

14. Überlassene Gegenstände
Der Mieter ist verpflichtet, alle überlassenen Gegenstände (Möbel, Teppiche, Vorhänge etc.) pfleglich zu behandeln.
Schäden an überlassenen Gegenständen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

15. Mietzahlung
Die Miete ist jeweils am: __________ fällig und ist auf das angegebene Konto des Vermieters zu überweisen.
Bei Zahlungsverzug ist der Mieter ab dem: __________ verpflichtet, die gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von: __________ % zu zahlen.

16. Kaution
Die Kaution beträgt: __________ EUR.
Die Kaution ist bei Vertragsschluss fällig und ist auf das angegebene Konto des Vermieters zu überweisen.
Die Kaution dient als Sicherheit für Schäden, die dem Vermieter durch den Mieter oder dessen Angehörige im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches entstehen.
Nach Abzug von Schäden und ausstehender Miete wird die Kaution dem Mieter innerhalb von: __________ Wochen nach Rückgabe der Wohnung erstattet.

17. Kündigung
Jede der beiden Vertragsparteien kann den Mietvertrag unter Einhaltung einer Frist von: __________ Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen.
Die Kündigung ist an:
__________________________________________________________
zu richten.

18. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
a) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Zustand der Wohnung regelmäßig zu überprüfen und Schäden sofort mitzuteilen.
b) Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten.
c) Der Mieter ist für die von ihm, seinen Angehörigen oder Gästen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches verursachten Schäden am Haus und an der Wohnung verantwortlich.
d) Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters in die Wohnung einzudringen.
e) Der Mieter ist nicht berechtigt, die Wohnung an Dritte weiterzuvermieten.
f) Der Mieter ist nicht berechtigt, die Wohnungseinrichtung zu verändern.
g) Der Mieter ist nicht berechtigt, Tiere in die Wohnung zu halten.
h) Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung nicht für gewerbliche Zwecke zu nutzen.
i) Die Pflichten des Mieters erstrecken sich auch auf diejenigen Personen, denen der Mieter die Wohnung überlassen hat.
j) Der Vermieter ist berechtigt, in die Wohnung einzudringen, wenn
– der Mieter die Pflichten aus diesem Vertrag nicht oder nicht vollständig erfüllt,
– die Wohnung in einem schmutzigen oder ungepflegten Zustand ist,
– die Wohnung in einem Zustand ist, der eine Gefahr für die Bewohner des Hauses darstellen könnte.
k) Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung auch in Abwesenheit des Mieters betreten zu lassen, wenn er den begründeten Verdacht hat, dass die Wohnung in einem schmutzigen oder ungepflegten Zustand ist oder eine Gefahr für die Bewohner des Hauses darstellt.
l) Kündigt einer der Vertragspartner den Mietvertrag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer, so hat er die Kosten für die Aufhebung des Vertrags zu tragen.
m) Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung auch dann zu betreten, wenn der Mieter dies nicht erlaubt.
n) Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über etwaige Schäden an der Wohnung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
o) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem sauberen und ordentlichen Zustand zurück zu übergeben.
p) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter etwaige Schlüsselrückgaben oder Änderungen der Schlüsselzahl unverzüglich mitzuteilen.
q) Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung auch in Abwesenheit des Mieters zu betreten, wenn
– der Mieter die Pflichten aus diesem Vertrag nicht erfüllt,
– die Wohnung in einem schmutzigen oder ungepflegten Zustand ist,
– die Wohnung in einem Zustand ist, der eine Gefahr für die Bewohner des Hauses darstellen könnte,
– der Mieter die Schlüssel verloren hat.
r) Der Mieter ist nicht berechtigt, die Wohnung in einem Zustand zu überlassen, der eine Gefahr für die Bewohner des Hauses darstellt.